Impressum
Ein Magazin muss sagen, wer es herausgibt. Diese Seite sagt zunächst, wer es noch nicht ist.
Was das Gesetz an dieser Stelle verlangt
§ 5 DDG bindet jedes geschäftsmäßige Telemedium an einen festen Satz von Angaben. Dazu zählen der Name des Diensteanbieters und seine Anschrift, bei einer Gesellschaft zusätzlich die Rechtsform und die Vertretung, dazu ein Weg, auf dem man den Anbieter unmittelbar erreicht.
Für ein Angebot wie dieses tritt eine zweite Pflicht hinzu. Wer regelmäßig redaktionelle Texte veröffentlicht, fällt unter § 18 Abs. 2 MStV. Verlangt wird dann ein Mensch, der für den Inhalt einsteht, mit vollem Namen und mit ständigem Aufenthalt im Inland.
Warum die Zeile leer bleibt
Die Auskunft ist unbequem und kurz. Die Gesellschaft, die dieses Magazin tragen soll, ist bisher nicht eingetragen. Eine verantwortliche Person im Sinne des Medienstaatsvertrags ist bisher nicht bestimmt. Solange beides aussteht, bleibt das Feld unausgefüllt.
Der einfachere Weg wäre, hier eine Firma zu erfinden und einen Menschen dazu. Nachgeprüft wird so etwas selten. Genau deshalb steht es nicht da. Wer eine nicht existierende Person in eine öffentliche Pflichtangabe schreibt, veröffentlicht eine Falschinformation über einen Menschen, den es nicht gibt. Das ist keine Formalie, und es lässt sich auch nicht als Platzhalter entschuldigen.
Was hier nachgetragen wird
Sobald die Eintragung vorliegt, erscheint an dieser Stelle die Firma in ihrer eingetragenen Schreibweise, dazu Rechtsform, Sitz und Anschrift sowie die vertretungsberechtigte Person. Ergänzt wird das um Registergericht und Registernummer und um eine elektronische Adresse, unter der Beanstandungen ankommen.
Die nach § 18 Abs. 2 MStV verantwortliche Person wird mit vollem Namen und ladungsfähiger Anschrift genannt. Ein Kürzel reicht dafür nicht, ein Postfach ebenso wenig. Wird eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt, steht sie ebenfalls in diesem Block.
Bis es so weit ist
Bis dahin fehlt eine Adresse, an die Sie schreiben könnten. Das ist ein Mangel, und er wird hier als Mangel benannt statt überdeckt. Behoben wird er durch die Eintragung und nicht durch eine Zeile, die gut aussieht.
Der Nachtrag bekommt ein Datum. Wer wissen will, seit wann welche Angabe hier steht, soll das ablesen können und nicht raten müssen.